- deliktsfähig
- de|lịkts|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.):fähig, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen u. sich entsprechend zu verhalten.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Deliktsfähig — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Deliktsfähig ist eine Person, die nach dem Privatrecht für einen von ihr vorsätzlich oder fahrlässig angerichteten… … Deutsch Wikipedia
deliktsfähig — de|lịkts|fä|hig … Die deutsche Rechtschreibung
Deliktsfähigkeit — Deliktsfähig ist eine Person, die nach dem Privatrecht für einen von ihr vorsätzlich oder fahrlässig angerichteten Schaden Ersatz leisten muss. Die Frage der Schadensersatzpflicht wird in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch durch den… … Deutsch Wikipedia
Deliktfähigkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Deliktsfähig ist eine Person, die nach dem Privatrecht für einen von ihr vorsätzlich oder fahrlässig angerichteten… … Deutsch Wikipedia
Publikumsgesellschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Kapitalgesellschaft ist eine private, durch Rechtsgeschäft gegründete Körperschaft, deren Mitglieder einen… … Deutsch Wikipedia
Kapitalgesellschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Kapitalgesellschaft ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren… … Deutsch Wikipedia
Genossenschaft — Kooperative; Sozietät * * * Ge|nos|sen|schaft [gə nɔsn̩ʃaft], die; , en: Vereinigung, Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern: eine Genossenschaft gründen;… … Universal-Lexikon
juristische Person — jurịstische Person, Personenvereinigung (z. B. eingetragener Verein) oder Vermögensmasse (z. B. Stiftung) mit rechtlicher Selbstständigkeit. Eine juristische Person ist rechtsfähig und wird im Rechtsleben wie eine natürliche Person behandelt,… … Universal-Lexikon
juristische Person — Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. J.P. ist Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden. 1. J.P. des… … Lexikon der Economics